Schutz gegen direktes Berühren (Basisschutz)
1. Vollständiger Schutz
Ein vollständiger Schutz gegen direktes Berühren aktiver Teile darf in allen Fällen angewendet werden und wird sichergestellt durch:
- Isolierung aktiver Teile
Die Isolierung muss die aktiven Teile vollständig umgeben, den entsprechenden Normen genügen und darf nur durch Zerstören entfernt werden können.
- Abdeckung oder Umhüllung
Aktive Teile müssen von Umhüllung umgeben oder hinter Abdeckungen angeordnet sein, die mindesten der Schutzart IP 4X entsprechen. Die Abdeckungen müssen eine ausreichende Festigkeit und Haltbarkeit haben, sicher befestigt sein und dürfen nur mittels Werkzeug nach Ausschalten der Spannung an allen aktiven Teilen entfernbar sein.
2. Teilweiser Schutz
Ein teilweiser Schutz gegen direktes Berühren aktiver Teile darf nur angewendet werden, sofern die Normen dies ausdrücklich gestatten. Dieser teilweise Schutz kann sichergestellt werden durch:
- Hindernisse
Z.B. Schutzleisten, Geländer oder Gitterwände müssen die zufällige Annäherung an aktive Teile verhindern. Die Hindernisse dürfen ohne Hindernisse ohne Werkzeug abnehmbar sein; ein unbeabsichtigtes Entfernen muss jedoch verhindert werden. Verhindert sein muss auch das zufällige Berühren aktiver Teile bei bestimmungsgemäßem Gebrauch von Betriebsmitteln, z.B. durch Abdeckungen.
- Abstand
Im Handbereich dürfen keine gleichzeitig berührbaren Teile (weniger als 2,5m von voneinander entfernt) unterschiedlichen Potential befinden. Der Handbereich vergrößert sich entsprechend an Stellen, an denen üblicherweise sperrige oder lange leitfähige Gegenstände gehandhabt werden.
3. Zusätzlicher Schutz durch RCD-Schutzeinrichtung
Fehlerschutzschutz-Einrichtungen mit einem Nennfehlerstrom von I˄N < 30mA ermöglichen einen zusätzlichen Schutz bei direktem Berühren aktiver Teile. Die Verwendung als alleinigen Schutz ist nicht zulässig; die übrigen Vorschriften werden dadurch nicht eingeschränkt.